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Corona-Hinweise für Zwangsversteigerungen

Veröffentlicht von Sanyog Yadav am

Gerichtsgebaeude

Corona-Hinweise für Zwangsversteigerungen

im letzten Blog haben wir berichtet, dass mittlerweile wieder vermehrt Zwangsversteigerungen stattfinden. Natürlich müssen auch bei diesen Terminen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Dabei geht jedes Amtsgericht unterschiedlich vor. Wir empfehlen Ihnen daher, vor jedem Termin die amtliche Bekanntmachung nach entsprechenden Hinweisen durchzulesen.

Diese sehen bei einigen Amtsgerichten wie folgt aus:

  • Alle externen Besucher, auch Verfahrensbeteiligte und Rechtsanwälte, müssen im Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Pflicht gilt auch für alle Verkehrsflächen, insbesondere Wartezonen vor dem Sitzungssaal. Bitte bringen Sie eine entsprechende Mund-Nasen-Maske mit.

  • Um die erforderlichen Mindestabstände gewährleisten zu können, müssen Sie damit rechnen, dass nur Bietinteressenten am Versteigerungstermin teilnehmen können. Als Nachweis ist bei der Einlasskontrolle das Vorzeigen der nötigen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsleistung erforderlich (Bankscheck, Bürgschaft, Überweisungsbestätigung). Es sind gegebenenfalls nur wenige Plätze für Zuseher vorhanden.

  • Es wird gebeten, zum Termin nur Begleitpersonen mitzubringen, wenn diese für Teilnahme am Termin unbedingt notwendig erscheinen.

  • Es ist die Abgabe einer schriftlichen Selbstauskunft erforderlich. Das entsprechende Formblatt finden Sie im Anschluss an diese Hinweise. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formblatt zum Termin mit. Dies erspart bei den Zugangskontrollen Zeit.

Sollte es in der amtlichen Bekanntmachung keine Hinweise geben, kontaktieren Sie bitte das jeweilige Amtsgericht.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in den Versteigerungsterminen und bleiben Sie gesund!

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