

Wohn-/Geschäftshaus in 66497 Contwig
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und einem Nebengebäude (Imbiss) auf zwei Flurstücken. Das Wohnhaus (Baujahr ca. 1920) besteht aus Keller-, Erd-, Obergeschoss und einem nicht ausgebauten Speicher. Im Untergeschoss hat man ca. 1958 eine Einliegerwohnung eingebaut. Rechts neben dem Wohnhaus befindet sich ein Nebengebäude (Imbiss). Das Nebengebäude (Baujahr ca. 1965) wurde ursprünglich als Garage genutzt, danach Umbau in einen Friseursalon, seit ca. 2003 Nutzung als Imbiss. Der Strom und der Wasseranschluss des Nebengebäudes befinden sich im Wohnhaus. Eine Heizungsanlage ist im Nebengebäude nicht vorhanden. Der Imbiss wird mittels eines Gas-Einzelofens beheizt (Eigentum des Pächters). Zwischen dem Wohn- und dem Nebengebäude ist ein umschlossener Durchgang mit Treppe zum Eingang der Einliegerwohnung, zum Heizungsraum, zur Außentür des Kellergeschosses sowie zu den Kellerräumen, Abstellraum und WC des Nebengebäudes. Die Grundrissgestaltung des Wohnhauses ist ungünstig durch 2 Durchgangsräume und 2 gefangene Räume sowie 2 Räume ohne Belichtung. Es besteht Unterhaltungsstau und erheblicher Modernisierungsbedarf. Die Belichtung und Besonnung des Wohnhauses ist ausreichend, die des Nebengebäudes gut. Nutzungseinheiten, Raumaufteilung: Wohnhaus: Kellergeschoss: Kellerräume über 2 Ebenen, Außenkeller mit Heizungsraum. Erdgeschoss: Treppenhausflur, Wohnzimmer, Esszimmer, Wohnküche // Anbau: 1 Zimmer, Bad, Balkon (Wohnküche und Zimmer im Anbau Durchgangsräume). Ober/Dachgeschoss: Treppenhausflur, 3 Zimmer (hiervon 1 Durchgangszimmer) Dachgeschoss: Speicherraum. Einliegerwohnung im Untergeschoss mit separatem Zugang: Küche, 2 Zimmer, Bad (Durchgangsräume, gefangene Räume). Nebengebäude mit Imbiss: Kellergeschoss: 2 Kellerräume unter dem Nebengebäude; Anbau WC und Abstellraum. Erdgeschoss: Imbiss. Das rückwärtige Grundstück ist ab dem Wohnhaus mit dichtem Bewuchs (Dickicht) bewachsen. Eine Begehung des Grundstücks war daher nicht möglich, sodass der rückwärtige Grundstücksteil nicht besichtigt werden konnte. Ebenso konnte eine Besichtigung der Gebäuderückseite nicht durchgeführt werden. Zur Nutzung des Grundstücks ist eine komplette Rodung des Geländes sowie die Errichtung eines Stegs zum hinteren Grundstücksteil erforderlich. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Wohnhaus leer stehend und das Nebengebäude verpachtet.
Gläubiger: Telefon: Geschäftsstelle 06332/805183




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten