

Grundstück in 67273 Herxheim a. Berg
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um zwei als Weingärten genutzte Grundstücke / Landwirtschaftsflächen. Flurstück Nr. 1985, Blatt 844 – Gemarkung Herxheim – Größe: 0,2731 ha, 9 Rebzeilen – Rebsorte: Grauburgunder Alter: ca. 25 J. – Zeilung: 1,85 m – 1,90 m x 1,10 m , Fehlstellen< 5% - Zwei Biegdrähte, zwei bewegliche Heftdrahtpaare, Metallzeilenpfähle, Endpfähle aus Fichtenholz. Allgemeine Beurteilung: insgesamt schwacher /mangelhafter Wachstums- und nur schwach ausreichend bis mangelhafter Pflegezustand. Augenscheinlicher Nährstoff/ Düngungsbedarf. Flurstück Nr. 4675, Blatt 1790 - Gemarkung Kallstadt Fläche: 0,3352 ha, 12 Rebzeilen (aktuell 10 Rebzeilen) Bodenart: sl mit Kies <1 %, Wasserspeicherkapazität gering bis mittel Rebsorte: Weißburgunder Alter: ca. 15 Jahre, Pflanzjahr 2005 nach Angabe des Eigentümers Zeilung: 2,20 m x 1,10 m Fehlstellen: <5% Zuwegung: Feldwege sind an beiden Enden der Rebzeilen Der Drahtrahmen entspricht dem heutigen Standard: 2 Biegedrähte, 2 bewegliche Heftdrahtpaare, Reihenpfähle in Abstand von 5 Rebstöcken und Endpfähle, beide aus Metall. Die Rebstöcke sind etwas schwachwüchsig und zeigen ausgeprägte Mg-Mangelsymptome. Auch wird die Bodenpflege vernachlässigt. Die Trauben sind zwar gesund, der Behang ist dagegen dürftig. Der Zustand entspricht nicht einer fachgerechten Bewirtschaftung. Gläubiger: Besondere Hinweise zur Teilnahme an Zwangsversteigerungsterminen für Bietinteressenten und Zuschauer: Einlass zum Gerichtsgebäude wird erst ca. 10 Minuten vor dem Versteigerungstermin gewährt. Bitte beschränken Sie die Anzahl eventueller Begleitpersonen auf das zwingend notwendige Maß und halten Sie sich auch nach dem Termin so kurz wie möglich im Gerichtsgebäude auf. Treffen und Besprechungen sind außerhalb des Gerichtsgebäudes durchzuführen.Aus Gründen des Infektionsschutzes wurde die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze in öffentlichen Sitzungen reduziert. Bitte beachten Sie, dass der (begrenzte) Platz insbesondere für die Verfahrensbeteiligten und ernsthafte Bietinteressenten zur Verfügung stehen muss. Zugang zum Sitzungssaal wird daher vorrangig Personen gewährt, die sich durch die erforderlichen Bietdokumente (Personalausweis, Bietsicherheit, Vollmacht usw.) ausweisen können. Darüber hinaus ist der Zugang auf die Anzahl der vorhandenen Plätze beschränkt, bei Erreichen der Saalkapazität ist weiteren Personen kein Zutritt zu gewähren. Der Termin kann nur unter Einhaltung der aktuellen CoronaSicherheitsauflagen abgehalten werden. Sollte es hierdurch zu kurzfristigen Terminsaufhebungen kommen, findet keine Übernahme bzw. Erstattung von entstandenen Kosten oder Auslagen durch die Justiz statt. Besondere Hinweise anlässlich der Ausbreitung von COVID19 (Coronavirus)Zur Verringerung des Ansteckungsrisikos bei der Öffnung des Gerichts für den Publikumsverkehr und bei der Durchführung von Gerichtsverhandlungen beachten Sie bitte folgende Hinweise: Sofern bei Ihnen ein Infektionsverdacht besteht, betreten Sie das Gerichtsgebäude nicht und nehmen Sie bitte schriftlich oder telefonisch unter der Nummer Kontakt mit uns auf, die auf Ihrer Ladung oder dem letzten an Sie gerichteten Schreiben angegeben ist. Bitte begrenzen Sie Ihren Aufenthalt in dem Gerichtsgebäude auf das zwingend notwendige Maß. Nutzen Sie die nach Betreten des Gerichts zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Handhygiene. Halten Sie, soweit räumlich möglich, jederzeit einen ausreichenden Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ein. Achten Sie hierauf auch bewusst bei Beratungen und Gesprächen mit anderen Personen. Bitte tragen Sie eine MundNasenBedeckung (sog. ,,CommunityMaske“) entsprechend der Hinweise des RobertKochInstituts, sofern der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann.Bitte nutzen Sie ausschließlich freigegebene Sitzmöglichkeiten in den Wartebereichen und in den Gerichtssälen. Beachten Sie mit Blick auf das Abstandsgebot auch beim Stehen entsprechende Markierungen am Boden. Die Öffentlichkeit von Verhandlungen wird nicht berührt. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Platzangebot in den Sitzungssälen die infolge der CoronaPandemie geltenden Abstandsregeln berücksichtigt. Sie werden gebeten, sich vor dem Termin das Kontakterfassungsformular auf der Internetseite des Amtsgerichts Bad Dürkheim herunterzuladen und dieses bereits ausgefüllt zum Versteigerungstermin mitzubringen.




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten