Eigentumswohnung in 65558 Lohrheim
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss mit Kellerraum nebst Sondernutzungsrecht am Pkw-Stellplatz (Carport) Nr. 2. BesichtigungDas Objekt wurde am 09.09.2025 im Rahmen eines Ortstermins besichtigt. Dabei wurden sowohl Gebäude, Wohnung sowie Grundstück in Augenschein genommen. Die technische Ausstattung und der genaue bauliche Zustand wurden nicht zerstörungsfrei geprüft; die Bewertung basiert auf dem sichtbaren Zustand und auf vorliegenden Unterlagen.WohnungDie Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines massiv errichteten, voll unterkellerten Mehrfamilienhauses mit insgesamt zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss. Sie umfasst circa 62 m² Wohnfläche und besteht aus einem Flur, Bad (mit Wanne, Waschbecken, WC), zwei Zimmern, Küche und Gäste-WC. Der Grundriss ist zweckmäßig, die Belichtung und Besonnung als normal zu bewerten. Die Ausstattung ist sehr einfach und nicht mehr zeitgemäß: Die Fußböden bestehen aus Teppich, PVC und Fliesen. Die Fenster sind als erneuerungsbedürftig eingestuft, die vorhandene Kunststoff-Isolierverglasung ist überaltet. Es gibt keine Rollläden. Die Innentüren sind einfache Holztüren. Im Bad und Gäste-WC ist die Ausstattung einfach bis veraltet. Die Wohnung verfügt über Plattenheizkörper mit Thermostatventilen, die Gastherme ist defekt. Insgesamt ist die gesamte Ausstattung modernisierungsbedürftig.Das Gebäude wurde ca. 1960 errichtet. Im Gemeinschaftseigentum bestehen erhebliche Unterhaltungsstaus und Modernisierungsdefizite. Sanierungen oder umfassende Modernisierungen sind nicht dokumentiert. Der bauliche Zustand sowohl des Gemeinschafts- als auch des Sondereigentums ist mäßig bis vernachlässigt. Fassade, Dacheindeckung und Holzteile sind überarbeitungsbedürftig. Es wurden Feuchtigkeitsschäden, Rissbildungen und ein allgemein veralteter Zustand festgestellt. Die Fassadendämmung entspricht vermutlich dem Baujahr.Das Nebengebäude befindet sich in einem derart schlechten Zustand, dass von einem Abriss ausgegangen wird; an dessen Stelle sollen Carports errichtet werden. Dem Sondereigentum ist das Sondernutzungsrecht am PKW-Stellplatz (Carport) Nr. 2 zugeteilt, dessen Erstellung im Verkehrswert unterstellt wurde.Weitere GebäudeDas Nebengebäude ist gegenwärtig nicht nutzbar und dessen Abriss wurde in der Wertermittlung einkalkuliert. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau (Satteldach, veraltete Bauweise).GrundstückDas Grundstück umfasst laut Kataster 731 m². Die Topografie ist eben, der Zuschnitt rechteckig. Die Lage ist straßenbegleitend ohne besondere Bepflanzung oder Freizeitflächen. Die Erschließung erfolgt über eine voll ausgebaute Ortsdurchgangsstraße mit beidseitigen Gehwegen. Das Grundstück ist vollständig eingefriedet.NutzungZum Wertermittlungs-Stichtag war das Sondereigentum (Wohnung) leerstehend und nicht vermietet. Es lag keine gewerbliche Nutzung vor.

Als Favoriten speichern
Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten