

sonstiges in 47239 Duisburg
Das verfahrensgegenständige Grundstück befindet sich in 47239 Duisburg, Stadtbezirk „Rheinhausen“, Stadtteil „Rumeln-Kaldenhausen“, innerhalb eines Wohngebietes. Es wurde im Jahre 1985 mit einer Tiefgarage in konventioneller Massivbauweise bebaut und wird im Bereich seiner Dachfläche als Parkplatz bzw. als Parkdeck genutzt. Während die Zufahrt zur Tiefgarage mittels einer Rampe, welche in Beton gefertigt ist, von der öffentlichen Verkehrsfläche „Am Geistfeld“ erfolgt, besteht für den Parkplatzbereich eine Anbindung an die verkehrsberuhigte Anliegerstraße mit der Bezeichnung „Zum Röltgenhof“. Die Aufteilung des gesamten Grundbesitzes in insgesamt vier Teileigentumseinheiten erfolgte gem. § 3 WEG (Vertragliche Einräumung von Sondereigentum) auf der Grundlage der notariellen Urkunde (Teilungserklärung) vom 06. Februar 1985 (UR.-Nr. 236/85). Demnach ist innerhalb dieses Verfahrens das Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 23 bezeichneten Tiefgaragenstellplatz in Verbindung mit d




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten