Eigentumswohnung in 34454 Bad Arolsen
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das Sondereigentum an der 3-Zimmerwohnung im Obergeschoss rechts und der im Aufteilungsplan bezeichneten Garage des auf dem Grund des Erbbaurechts errichteten Gebäudes (Aufteilungsplan Nr.4); der Anteil ist durch die Einräumung der zu den anderen Anteilen (eingetragen in den Wohnungserbbaugrundbüchern von Arolsen Blatt 2328,2329, 2330, 2332, 2333 und 2334) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung des Verwalters mit Ausnahmen; Zustimmungsersetzung durch einfache Mehrheit der Eigentümerversammlung BesichtigungDas Objekt wurde am 24.07.2025 besichtigt. Die Bewertung der Wohnung erfolgte durch Inaugenscheinnahme und auf Basis vorliegender Unterlagen wie Pläne, Teilungserklärung und Marktinformationen. Einzelne Räume (Kellerraum) waren nicht zugänglich.WohnungDie Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss rechts eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt sieben Wohneinheiten und wurde ca. 1975 erbaut. Sie umfasst nach vorliegenden Plänen rund 86 m² Wohnfläche und ist aufgeteilt in Flur, Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Küche, Bad, WC, Vorraum und Balkon. Die Grundrissgestaltung ist zeittypisch funktional und bietet eine klassische Trennung zwischen Aufenthalts- und Schlafbereichen. Die Belichtung und Besonnung sind üblicherweise ausreichend, insbesondere durch den Balkon.Die Wohnung befand sich bei der Ortsbesichtigung in einem unfertigen Umbauzustand und war vermüllt, sodass eine Nutzung aktuell ausgeschlossen ist. Der Zustand ist daher als renovierungs- und räumungsbedürftig zu bewerten.GebäudeDas Gebäude wurde in massiver Bauweise errichtet, verfügt über ein Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und ein teilweise ausgebautes Dachgeschoss. Insgesamt befindet sich das Gebäude in einem befriedigenden Unterhaltungszustand. Fassade und Fenster wurden bereits erneuert und mit Wärmedämmung versehen. Notwendige Instandhaltungen sind mit Ausnahme der Heizungsanlage weitgehend erfolgt.Weitere GebäudeZum Sondereigentum gehört außerdem eine im Aufteilungsplan bezeichnete Garage (Nr. 4) sowie ein Holzverschlag im Dachboden und ein Kellerraum, deren Zuordnung laut Gutachten nicht abschließend geklärt werden konnte.NutzungZum Wertermittlungs-Stichtag war die Wohnung leerstehend und befand sich in einem unfertigen Umbauzustand. Eine Nutzung als Wohnraum – sei es durch Vermietung oder Eigennutzung – war nicht möglich.

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Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten