

Einfamilienhaus in 57648 Unnau
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um 3 Flurstücke: Flurstück 64 ist unbebaut, Flurstück 65/1 ist mit einem Gewächshaus bebaut und auf dem Flurstück 66/1 stehen ein Einfamilienhaus sowie eine Scheune und zwei Gewächshäuser. Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte. Flurstück 66/1: Bei dem vermutlich Anfang 1900 errichteten Gebäude handelt es sich um ein sog. Einfirsthaus mit Walmdach, bei dem sich Wohnhaus und Scheune unter einem Dach befinden. Das überwiegend in Fachwerkkonstruktion errichtete Gebäude ist zweigeschossig und verfügt unterhalb des Scheunenanteils über eine in Massivbauweise hergestellte Unterkellerung (ursprünglich Stall). Die Wohnfläche wurde näherungsweise anhand der Brutto-Geschossflächen mit rd. 154 m² ermittelt. Die beiden in Stahlkonstruktion errichteten Gewächshäuser verfügen über eine Verglasung aus Einscheiben-Ornamentglas und massiv ausgeführte Sockel. Sie grenzen mit ihren südlichen Fassaden an einen Pultdachanbau, der aus Bruchsteinen gemauert wurde und über eine Dacheindeckung aus Faserzement-Wellplatten verfügt. Das dritte Gewächshaus ist teilunterkellert und befindet sich auf dem Flurstück 65/1, das ohne optische Trennung direkt an das Flurstück 66/1 anschließt. Es verfügt ebenfalls über eine Ornament-Verglasung und einen massiven Sockel. Die massive Unterkellerung kann aufgrund der nach Westen abfallenden Topografie von außen erschlossen werden. Im Bereich der nördlichen Traufe des Gewächshauses schließt sich ein Unterstand in Holzkonstruktion an. Das Wohngebäude befindet sich von außen in einem befriedigenden bis mäßigen baulichen Zustand. Es besteht Unterhaltungsstau und Renovierungs- bzw. Sanierungsbedarf. Die Gewächshäuser zeigen einen stellenweise mäßigen baulichen Zustand. Die Außenanlagen der Bewertungsgrundstücke befinden sich in einem vernachlässigten und überwiegend schadhaften Zustand. Das Flurstück 65/1 wurde im Zusammenhang mit einer gemeindeeigenen Wegeparzelle und dem ebenfalls zum Bewertungsumfang gehörenden Flurstück 64 mit einem Maschendrahtzaun umwehrt, so dass die öffentliche Wegeparzelle nicht frei zugänglich ist. Der Verlauf des Maschendrahtes entlang des Hofbereichs weicht von der tatsächlichen Grundstücksgrenze ab. Die Flurstücke 65/1 und 64 sind mit hoher Wiese und einzelnen Sträuchern bewachsen. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung wurde das Gesamtobjekt eigen genutzt.




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten