

Grundstück in 52152 Simmerath
Bei dem Grundbesitz handelt es sich um Brachland. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind im Landschaftsplan V – Gemeinde Simmerath – und im Flächennutzungsplan der Gemeinde Simmerath als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Errichtung baulicher Anlagen ist nicht zulässig.




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten