

Gewerbe in 76137 Karlsruhe
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Betriebsgebäude mit Werkstatt, Lager, Büro und Verkaufsraum sowie eine Teilfläche einer Arztpraxis. Das Grundstück wurde ca. 1927 bebaut als Schreinerwerkstatt mit Wagenschuppen. Es folgte ein Anbau mit Verkaufsraum ca. 1928, ein Anbau/Erweiterung einer Lagerfläche ca. 1939 und der Umbau/Erweiterung der ehem. Garage/Lager in Teilfläche einer Arztpraxis ca. 2004. Der Zustand zeigt einen deutlichen überdurchschnittlichen, Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf. Insgesamt ist das Betriebsgebäude mit Werkstatt, Lager, Büro und Verkaufsraum nach Sachverständiger Einschätzung in dieser Innenstadtlage (Südweststadt) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr sanierungswürdig. Insbesondere waren am Flachdach Einregenstellen und Beschädigungen der Bitumenabdichtung erkennbar sowie massive Putzablösungen und Feuchtstellen durch aufsteigende Bodenfeuchte. Nutzfläche/n EG. (Werkstatt) ca. 119 m² EG. (Verkaufsraum, Küche, Außen-WC) ca. 95 m² EG. (Büro/Verwaltung) ca. 67 m² EG. (Lagerflächen) ca. 140 m² EG. (Arztpraxis, Teilfläche) ca. 102 m² Nutzfläche/n ca. 523 m² Das Bewertungsobjekt war auf Nachfrage zum Stichtag laut Angabe im Ortstermin wie folgt genutzt: Betriebsgebäude mit Werkstatt, Lager, Büro und Verkaufsraum: leer stehend; 2 Garagen: vermietet; 3 PKW-Stellplätze: vermietet; Teilfläche einer Arztpraxis: vermietet als Erweiterung zu einer bestehenden Arztpraxis auf dem angrenzenden Grundstück Flst. 3531 (Karlstr. 104).
Gläubiger: AMTSGERICHT KARLSRUHE / DER PRÄSIDENTHausverfügung CoronaRegeln(Stand: 27.05.2022)Betretungsverbot!Folgende Personen dürfen das Amtsgericht Karlsruhe grundsätzlich nicht betreten: Personen, die nach der CoronavirusEinreiseverordnung (CoronaEinreiseV) oder der CoronaVerordnung Absonderung des Landes BadenWürttemberg absonderungs oder quarantänepflichtig sind. Personen, bei denen ein konkreter Infektionsverdacht aufgrund eines positiven Selbst, Schnell oder PCRTests besteht. Personen, die typische Symptome einer CoronaErkrankung aufweisen.Empfehlung zum Tragen eines MundNasenSchutzesIm Gerichtsgebäude wird das Tragen eines MundNasenSchutzes in Form einer medizinischen Maske (OPMasken oder FFP2Masken) empfohlen.Sitzungspolizeiliche Verfügungen oder sonstige Anordnungen der verhandlungsleitenden Richterinnen und Richter oder Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bleiben von der Hausverfügung unberührt.gez.OhlingerPräsident des Amtsgerichts




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten