

Grundstück in 97265 Hettstadt
Das Grundstück Flnr. 732 der Gemarkung Hettstadt ist dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil nach § 34 BauGB endet vorliegend mit der nördlich der Straße vorhandenen Bebauung. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind hierbei für die bauplanungsrechtliche Gebietsabgrenzung zwischen unbeplantem Innenbereich und Außenbereich nicht relevant, da sich diese alleine aus der tatsächlich vorhandenen Bebauung ergibt. Der Außenbereich ist grundsätzlich vor jeglicher Bebauung zu schonen, weshalb an die Umsetzung eines Bauvorhabens hier verhältnismäßig hohe Anforderungen zu stellen sind. Die Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus wäre nur nach den Vorgaben des § 35 Abs. 2 BauGB möglich. Demnach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten