

Grundstück in 51570 Windeck
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein 2.056 qm großes Grundstück mit Baulandqualität (Flurstück 127) und ein 1.260 qm großes Grundstück im Außenbereich, das nur im Ausnahmefall bebaut werden darf und wegen der Form und der Hangneigung nur schwer bebaut werden kann (Flurstück 170). Die beiden Grundstücke sind durch einen Bach getrennt. Das Flurstück 127 ist in Ost-West-Richtung bis zu 87 m tief und in Nord-Süd-Richtung bis zu 27 m breit. Es darf sehr wahrscheinlich nur im straßennahen Bereich bis zu einer Tiefe von rund 30 m bebaut werden. Die Bebaubarkeit wird dadurch erschwert, dass die Geländeoberfläche von Nord nach Süd um rund 5 m abfällt und Bereiche am Bach vernässt sind. Für dieses Flurstück stehen noch Restforderungen für Beiträge zum Kanalanschluss und zur Trinkwasserversorgung offen.




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten