

Gewerbe in 88356 Ostrach
Das als Teileigentum begründete Sondereigentum Nr. 2 wurde 1991 zur Wohnung umgewandelt ohne Änderung der Teilungserklärung. Der Wohnungseigentümer bedarf zur Veräußerung der Zustimmung des Verwalters, die auch für die Erteilung des Zuschlags notwendig ist.;
Gläubiger: Rechtsanwälte Linz & Linse, Tel. 0751 52088, Az.: 2015/06618ML/ML




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten