Eigentumswohnung in 13158 Berlin
Nach dem vorliegenden Sachverständigengutachten (Bewertungsstichtag 04. 02.2026) handelt es sich um eine vermietete 1-Zimmer-Wohnung mit einer Größe von ca. 36 m² . Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines ca. 1930 errichteten und 1999 modernisierten Gebäudekomplexes mit 5 separaten Aufgängen und insgesamt 43 Wohnungen. Der Mietvertrag soll wegen Mietrückständen fristlos gekündigt sein. Sofern dies nicht der Fall ist, wird darauf hingewiesen, dass das Sonderkündigungsrecht gem. § 57a ZVG keinen eigenen Kündigungsgrund darstellt, sondern eine außerordentliche Kündigung ermöglicht, die jedoch gem. § 573d Abs. 1 BGB ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nach § 573 BGB voraussetzt. Lediglich die Kündigungsfrist beträgt unabhängig von der Mietdauer gem. § 573d Abs. 2 BGB stets drei Monate.
Gläubiger: der Gläubiger: RA Frost, Az. 73/25FR, Tel. 030 96202833, buero@fkrechtsanwaelte.de; Grote Anwaltskanzlei, Az. Worch/205.8086.4, Tel. 02385 772690, info@groteanwaltskanzlei.de

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Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten