Grundstück in 02739 Kottmar
erschlossenes, unbebautes Grundstück nach Gebäudeabriss, laut Gemeinde Kottmar befinden sich Kellerreste im Boden, liegt im Gebiet der Außenbereichssatzung ,,Kottmarhäuser“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
Gläubiger: Gemeindeverwaltung Kottmar, OT Eibau, Tel. 03587561834, AZ: VSTR/8199100178

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Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten