

Einfamilienhaus in 51377 Leverkusen
Laut Gutachten handelt es sich um eine im Souterrain befindliche Eigentumswohnung. Der 1970 errichtete Flachdachbungalow war ursprünglich als Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung genehmigt worden und wurde nach Fertigstellung in 2 Wohnungseinheiten aufgeteilt. Die aktuelle und von der Gutachterin vorgefundene Örtlichkeit entspricht nicht den Aufteilungsplänen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung. Es wurden bauliche Veränderungen und Erweiterungen -ohne Rücksicht auf die Abgeschlossenheitspläne- vorgenommen, die teilweise nicht genehmigt und zudem keiner Sondereigentumseinheit zugeordnet worden sind. Der Zugang zur gemeinsamen Heizung ist dem Eigentümer der Wohnung 1 nicht möglich. Das vorgefundene Objekt bestand am Besichtigungstag aus einem geschlossenem Windfang (Gemeinschaftseigentum), Wohnzimmer, Küche, Flur (vorm. Kellerraum), Bad mit Wanne & WC, Schlafzimmer (v.g. Hobbyraum), so dass derzeit die Nutzfläche rd. 84 qm beträgt. Es bestehen keine Sondernutzungsrechte.




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten