Wohnhaus in 45896 Gelsenkirchen
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit einer Doppelhaushälfte (als Einfamilienhaus genutzt), Ursprungsbaujahr 1920/Bewertungsbaujahr 1979, ca. 75 m² Wohnfläche + 10 m² wohnlich ausgebaute Nutzfläche im Spitzboden, zum Wertermittlungsstichtag (17.01.2024) vermietet, weitestgehend zeitgemäßer Zustand mit vereinzeltem Investitionsbedarf. Genehmigungsunterlagen zum Ausbau des Spitzbodens konnten durch den Sachverständigen nicht recherchiert werden, der Ausbau erfolgte vermutlich ohne Genehmigung und ist -laut Sachverständigen- wohl nachträglich auch nicht genehmigungsfähig! Baubehördliche Verfahren sind zudem anhängig (illegale Errichtung eines Stellplatzes und Terrassenüberdachung).
Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten