

Gewerbe in 45888 Gelsenkirchen
Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei Grundstücke bebaut mit einem Gewerbeobjekt in 45888 Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen. Ursprungsbaujahr 1966, fiktives Bewertungsbaujahr 1968, ca. 2.140 qm Gesamtnutzfläche. Aufteilung = KG: Lagerfläche; EG: Ladenlokal mit Kassenbereich, 2 Büroräume, WC, Lagerraum, Teeküche; 1./2./3. OG: ehemalige Ausstellungsräume; DG: Lagerflächen; Anbau: 2 KFZ-Werkhallen. Beide Flurstücke sind insgesamt mit einem Gewerbeobjekt bebaut. Eine bauliche Trennung des Gebäudes im Verlauf der Grundstücksgrenze ist wirtschaftlich sinnvoll eher nicht möglich. Die vorhandene Aufteilung und Nutzung des Objektes ist baurechtlich nicht genehmigt. Die über benachbarte Grundstücke erfolgende Erschließung des Hofbereiches und damit verbunden die Erschließung der Stellplätze auf dem Grundstück, des Zugangs zum Gemeinschaftstreppenhaus und zum Lastenaufzug zur Erschließung der Obergeschosse und des Zugangs zu den KFZ-Werkhallen ist weder über Baulasten noch durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Aufgrund nicht ermöglichter Untersuchungen zur Höhe kontaminationsbedingter Kosten für die Freilegung und Baureifmachung der Versteigerungsobjekte wurde ein Wertabschlag in Höhe von 21.000,00 Euro für das Flurstück 765 (Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1) und in Höhe von 29.000,00 Euro für das Flurstück 766 (Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2) vorgenommen.




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten