

Einfamilienhaus in 06295 Eisleben
Das Grundstück ist mit einem leerstehenden jedoch aktuell nicht bewohnbaren Einfamilienhaus nebst Nebengebäuden bebaut. Es besteht möglicherweise Einsturzgefahr. Die Hinzuziehung eines Statikers und Bausachverständigen ist zu empfehlen. Das Grundstück liegt im historischen Ortskern der Stadt – archäologisches Flächendenkmal, es bestehen Erhaltungs- und Genehmigungspflichten! Es bestehen zudem weitere Genehmigungspflichten (u.a. bei Abbruch) nach der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Eisleben vom 11.02.1998. Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück nur von außen besichtigt werden konnte. Zutritt zum Grundstück und zum Gebäude waren der Sachverständigen nicht möglich. Wohnfläche ca. 170 m².
Gläubiger: Finanzamt Eisleben, Tel. 03475/7253701, Az. 118/433/06731 EB771




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten