

Einfamilienhaus in 19063 Schwerin
Das in geeigneter, jedoch durch Lage am Autobahnzubringer (trotz Schallschutzwand) beeinträchtigter Lage liegende Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Das Gebäude wurde in der DDR-Zeit errichtet und nach 1990 teilweise instandgesetzt und modernisiert. Der bauliche Zustand ist altersgemäß bis teilweise unbefriedigend (erhebliche Gebrauchsspuren, deutlicher Verschleiß, Feuchte-/Putzschäden im KG/Einliegerwohnung, Feuchteschäden im Wohnzimmer EG und im DG) und die Ausstattung entspricht einem annähernd durchschnittlichen Standard. Sie stammt jedoch zu wesentlichen Anteilen aus dem Herstellungsjahr sowie aus den 1990er Jahren und ist dementsprechend gealtert. Sie ist zudem durch einen hohen Eigenleistungsanteil (verbunden mit optischen und Ausführungsmängeln) geprägt. Den normalen Gebrauch des Gebäudes erheblich einschränkende Mängel und Schäden wurden aber nicht festgestellt. Das Objekt wird eigengenutzt.




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten