sonstiges in 47167 Duisburg
Das Gutachten bezieht sich auf eine zum Stichtag (21. 01.2025) vermietete Eigentumswohnung im Ortsteil Röttgersbach in einer etwa 1969/1970 errichteten Wohnanlage mit nachträglich ausgebauten Dachgeschossen. Das Grundstück wurde 1996 nach dem Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in insgesamt sechzehn Einheiten aufgeteilt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Teilungserklärung befanden sich die Räumlichkeiten im Dachgeschoss in einem nicht ausgebauten Zustand. Nach der Teilungserklärung waren die Eigentümer jedoch berechtigt, das Teileigentum auf eigene Kosten unter Beachtung der bauaufsichtlichen und statischen Vorschriften zu Wohnzwecken auszubauen. Die geplanten Wohnungsgrößen wurden demnach im Aufteilungsplan berücksichtigt.Die Fläche des Sondereigentums beträgt laut Teilungserklärung ca. 50 m² . Eine nach dem Ausbau aktualisierte Zeichnung war in den Grundakten nicht vorhanden. Die Bauakten der Stadt Duisburg standen während der Bearbeitungszeit des Gutachtens nicht zur Verfügung. Eine Inne

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Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten