

Grundstück in 54550 Daun-Pützborn
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um 9 Landwirtschaftsflächen mit unterschiedlichen Nutzungen. Flurstück 35: das Grundstück wird als Grünland genutzt. Die Oberfläche verläuft geneigt. Die Nutzung ist ohne Einschränkungen möglich. Es handelt sich um eine Waldlage, Heilquellenschutzgebiet Zone III. Flurstück 32: es handelt sich ebenfalls um eine Grünlandfläche mit geneigter bis leicht hängiger Oberfläche. Heilquellenschutzgebiet Zone III. Flurstück 21/2: es handelt sich um eine leicht hängige Grünlandfläche mit guter Erschließung durch einen bituminös befestigten Wirtschaftsweg, der auch als Radweg genutzt wird. Flurstück 19/5: Es handelt sich um eine leicht hängige Grünlandfläche, die gegenüber dem Flurstück 21/2 liegt. Zum Grundstück gehört ein Gehölz mit verschiedenen Bäumen und Sträuchern im Umfang von 2.182 m². Die Erschließung ist auch hier durch den bituminös befestigten Wirtschaftsweg gegeben. Flurstück 52/1: Es handelt sich um eine Grünlandfläche mit sehr steil verlaufender Oberfläche. Das Grundstück wurde als Weide genutzt. Sonstige Nutzungen sind aufgrund der ungünstigen Oberfläche kaum möglich. Erschließung durch einen befestigten Wirtschaftsweg. Flurstück 56: Es handelt sich um eine Grünlandfläche mit sehr steil verlaufender Oberfläche. Eine wirtschaftliche Nutzung ist aufgrund der ungünstigen Oberfläche kaum möglich. Durch einen befestigten Wirtschaftsweg erschlossen. Flurstück 37/2: Es handelt sich um eine Grünlandfläche mit geneigter Oberfläche. Die auf dem Grundstück befindliche Baumgruppe aus Fichten ist wirtschaftlich der Grünlandfläche untergeordnet. Die Nutzung ist deshalb ohne Einschränkungen möglich. Die Erschließung ist durch die Wildparkstraße sichergestellt. Flurstück 41/1: Das Flurstück wird durch ein Fließgewässer von dem Flurstück 37/2 getrennt. Auf dem Flurstück befindet sich ein Quellbereich. Das Flurstück wird durch eine Böschung durchzogen. Die Flurstücke 41/1, 37/2 liegen innerhalb einer Gewässerkulisse nach PFlSchAnwV – Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmittel an Gewässern. Entlang des Gewässer ist der Gewässerabstand nach Düngeverordnung einzuhalten. Das Flurstück 23/4 befindet sich am Waldrand und bildet mit den Flurstücken 37/2, 41/1 eine wirtschaftliche Einheit. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung waren die Grundstücke an verschiedene Pächter verpachtet.
Gläubiger: Telefon: 06592/18424




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten