

Eigentumswohnung in 10825 Berlin
Bei dem laut Gutachten unausgebauten und unvermieteten Raum im Dachgeschoss links des Vorderhauses handelt es sich um ein sog. Dachgeschossrohling. Der Ausbau wurde begonnen, ruht jedoch seit ca. 2015. Der Raum verfügt über eine Nutzfläche von ca. 112 m² . Der Dachgeschossrohling ist gut für einen Ausbau geeignet, das Dach neu eingedeckt, ein Aufzug im Vorderhaus bis zum 4. OG vorhanden, allerdings ist derzeit nur eine Nutzung als Teileigentum (bspw. Büro oder Atelier) möglich. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist nur nach Änderung der Teilungserklärung möglich. Zum Sondereigentum gehört der Abstellraum Nr. 17 im Kellergeschoss. Voraussichtlich bestehen bleibende Rechte: Grunddienstbarkeit Abt. II Nr. 1.




Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten