sonstiges in 99326 Stadtilm
die Nutzung wurde aufgegeben, mit Bäumen und Gestrüpp bewachsen, es besteht eine Aufschüttung als Wall zum Nachbargrundstück Flurstück 250, eine Fläche von ca. 300 m² liegt in der Baulandzone nach § 34 BauGB, aufgrund der Einhaltung von Abstandsflächen kann die Bebauung nur mit untergeordneten Gebäuden, wie Garagen und Nebengebäuden, genutzt werden, für eine Wohnbebauung ist die Fläche zu schmal, die dahinter liegenden Restflächen von ca. 1.431 m² sind Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Gläubiger: ./. Aufhebung der Gemeinschaft

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Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten