Grundstück in 26676 Barßel
Grundstück, bebaut mit einer ungenutzten, abrisswürdigen Resthofstelle. Eine erneute Bebauung ist aufgrund der Außenbereichslage nur unter Berücksichtigung des § 35 BauGB sowie entsprechender Genehmigung möglich. Die unbebauten Teilbereiche werden landwirtschaftlich genutzt.
Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten