Grundstück in 55469 Simmern
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück / Betriebsfläche. Das Flurstück (Grundstück) ist entstanden durch Teilungsvermessung im Dezember 2019. Diese Grundstücksteilung mit der entsprechenden Fortschreibung des Grundbuches führte zu sog. baurechtswidrigen Zuständen. Die Bildung eines Hinterliegergrundstückes führte dazu, dass das Hinterliegergrundstück nicht in ausreichender Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt. Im vorliegenden Falle wurde ein Inselflurstück gebildet ohne jegliche Zuwegung. Das Gelände weist eine ebene Topografie auf. Eine wie auch immer gestaltete Bodenordnung ist erforderlich (kein baureifes Land, da ungeordnet und nicht erschlossen). Für den Bereich des Bewertungsobjektes trifft der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Bingener Straße“ folgende Festsetzungen: WA = allgemeines Wohngebiet; II = 0 Vollgeschosse (max.); GRZ = 0,4 (Grundflächenzahl); GFZ = 1,2 (Geschossflächenzahl) Eine Nachfolgenutzung als Baugrundstück ist aus gutachterlicher Sicht wegen Form, Lage und fehlender Anbindung mit den Festsetzungen im zukünftigen Bebauungsplan nicht vereinbar. Das Grundstück ist über die gesamte Fläche mit Betonpflaster gepflastert, ansonsten aber unbebaut. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt überwiegend ungenutzt bzw. teilweise als Lagerplatz genutzt.
Gläubiger: Telefon: 06717080
Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten