Grundstück in 06456 Sandersleben
Bei Erd- und Tiefbauarbeiten sind die Genehmigungspflichten gem. § 14 Abs. 1 und 2 DenkmSchG LSA zu beachten, das Grundstück befindet sich im Denkmalbereich Altstadt – § 2 Nr. 2 DenkmSchG LSA findet Anwendung.
Gläubiger: Anwaltskanzlei Grote, Tel. 02385772690, Az.: 903.4174.8
Objekt Daten
W: Wertgrenzen gelten nicht mehr
T: Teilungsversteigerung
U: Überschwemmungsgebiet
D: Denkmalschutz
Markt Daten