Versteigerung in Frankfurt: 43 qm Wohnung am Frankfurter Berg wurde für 89.500 € verkauft
Veröffentlicht von Sanyog Yadav am
Versteigerung in Frankfurt: 43 qm Wohnung am Frankfurter Berg wurde für 89.500 € verkauft
Sie möchten wissen, wie eine Zwangsversteigerung genau abläuft? Wir waren bei der Zwangsversteigerung einer Wohnung am Frankfurter Berg am 05.12.2019 im Amtsgericht von Frankfurt am Main dabei und berichten im Folgenden ausführlich über den gesamten Ablauf.
Die Versteigerung wurde für elf Uhr angesetzt. Achtung: man sollte vor dem Termin prüfen, ob eine Versteigerung nicht kurz vorher abgesagt wird. Es ist üblich, dass es oft zu außergerichtlichen Einigungen kommt. Unser Tipp: Am Tag der Versteigerung im Amtsgericht anrufen und fragen.
Die Versteigerung startete um 11 Uhr. Heute waren ca. 30 Interessenten anwesend.
Am Anfang wurden allgemeine Informationen zum Objekt vorgelesen, samt Objektbeschreibung sowie der vereinbarten Sonder- und Nutzungsrechte. Die Wohnung gehört einem einzelnen Eigentümer. Letzterer ist unbekannt verzogen. Der Rechtspfleger erfragte trotzdem die Anwesenheit des Eigentümers.
Danach wurden die Eintragungen im Grundbuch vorgelesen. Aus dem Grundbuch bleibt kein Recht bestehen, lediglich eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Achtung hier achtsam sein, denn es kann vorkommen, dass Rechte bestehen bleiben, wie es bei unserem letzten Versteigerungsbesuch der Fall war.
Im weiteren Verlauf der Zwangsversteigerung wurde die Schätzung vorgetragen. Die Wohnung besteht aus Flur, innenliegender Küche, innenliegendem Badezimmer und einer separat erschlossenen Abstellkammer. Das Baujahr ist 1968. Die Wohnung befindet sich im 6. Stockwerk. Der geschätzte Verkehrswert des Sachverständigen lag bei 78.000 €, die 7/10 Grenze lag bei 54.600 € (weitere Informationen zu Wertgrenzen finden Sie hier).
Um 11:14 wurde das Bieterverfahren eröffnet.
Ab diesem Zeitpunkt konnte jeder Interessent sein Gebot abgeben.
Die Mindestbietzeit beträgt 30 Minuten.
Das Mindestbargebot lag bei 4.000 €. Das Mindestgebot bestand nur aus den Gerichtskosten.
Bei einem Kauf kommt noch die Grunderwerbsteuer, die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch und die Zuschlagsgebühr des Gerichts hinzu.
Bei dieser Versteigerung waren viele Bieter aktiv beteiligt.
Das erste Gebot gab eine Dame ab, nachdem Sie ihren Ausweis vorgezeigt hatte. Ihr Gebot orientierte sich an der Fünfzehntelgrenze des Verkehrwerts mit 39.500 €.
Zwischendurch gab es eine kurze Frage der anderen Interessenten:
„Wie hoch ist das Wohngeld?“
„Das Wohngeld beträgt aktuell 304,00 €“
Der nächste Interessent, ein älterer Herr, zeigte seinen Ausweis vor und stieg mit 40.000 € ein.
Die Dame erhöhte auf 41.000 €.
Ein weiterer Herr begab sich zur Rechtshelferin und gab sein Gebot i.H.v. 41.500 € ab.
Das Gebot stieg bis auf 43.500 €.
Inzwischen verkündete die Rechtshelferin, dass lediglich 3 Minuten der regulären Bietzeit übrig geblieben sind. Die Versteigerung nahm daraufhin nochmal Fahrt auf. Zeitgleich begaben sich 4 neue Bietinteressenten nach vorne. Ein älteres Ehepaar jeweils 3 Herren um die dreißig. Jeder gab sein Gebot ab, bis auf einen der Herren.
Letzterer konnte lediglich einen Verrechnungscheck als Sicherheitsleistung vorweisen.
Achtung! Selbstausgefüllte Verrechnungschecks werden grundsätzlich nicht akzeptiert, sondern nur von der Bank ausgestellte Checks.
Alle bisherigen Interessenten haben bis 88.000 € mitgeboten. Danach blieben nur noch 2 Bieter übrig.
Hier ein Auszug der letzten Bietschritte:
88.500 €, 88.600 €, 89.000 €, 89.100 €, 89.500 €
„89.500 € zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten, sie können jetzt noch ein letztes Gebot abgeben.“
Die Bietzeit wurde offiziell beendet und der Beschluss vorgelesen. Die Wohnung ging an den Höchstbietenden für 89.500 € über.
Die Zwangsversteigerung endete damit mit einem aufregenden Bieterverfahren. Weitere Live-Berichte von Versteigerungen finden Sie in unserem Blog.
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